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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Hochzeitsfotografien, Fotoreportagen und damitzusammenhängende Dienstleistungen Einleitung Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Mirror Arts Photography Spiegel & Böhringer OG gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt Mirror Arts Photography Spiegel & Böhringer OG (nachfolgend auch kurz: Mirror Arts) nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden.Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von Mirror Arts hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)

 

1.       Vertragspartner, Anschrift

Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist die Mirror Arts Photography Spiegel & Böhringer OG vertreten durch die Gesellschafter Simon Spiegel & Sylvia Böhringer Dammstrasse 11, 6850 Dornbirn Telefon:      +49 176 21 32 5188 Email:         info@mirrorarts.at Web:          www.hochzeitsfotografen-mirrorarts.at Die Umsatzsteuer‐Identifikationsnummer lautet ATU 72312669

2.       Vertragsschluss

Ein Angebot an den Auftraggeber ist für Mirror Arts bezüglich des Termins der Hochzeitsfotografie nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von max. 10 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung von Mirror Arts durch den Auftraggeber zustande. Eine verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber gegenüber Mirror Arts ohne vorhergehendes Angebot vonMirror Arts stellt ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung dar. Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. durch die Annahme eines Angebots der Mirror Arts akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.       Preise, Versandkosten

Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage wird eine erste Anzahlung nach Vereinbarung berechnet. Mirror Arts bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage und den Betrag per E-Mail und damit wird diese erste Anzahlung innerhalb von 5 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von Mirror Arts und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Die Restzahlung wird von Mirror Arts initiiert. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten. An- und Abreisen von Mirror Arts erfolgen jeweils von Dornbirn aus. Im Einzugsgebiet von Vorarlberg (40km) werden keine Fahrtkosten fällig, darüber hinaus zum üblichen Satz pro km. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern es vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Doppelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10 % p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann Mirror Arts eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder groberFahrlässigkeitdesAuftraggeberskannMirror Artsauch Schadensersatzansprüche geltendmachen. Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von Mirror Arts vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 75 % des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an Mirror Arts zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.

4.       Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum von Mirror Arts.

5.       Ausführung der Vertragspflichten

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von Mirror Arts ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Mirror Arts ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist. Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet. Insbesondere bei Halb- oder Ganztagesbuchungen sind Mirror Arts oder deren Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren. Mirror Arts wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden. Mirror Arts verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei  einer  Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben bei Mirror Arts und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an Mirror Arts übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs­ und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

 

6.       Gewährleistung/Haftung

Gegen Mirror Arts gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens Mirror Arts verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen der Gesellschafter von Mirror Arts) Mirror Arts zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von Mirror Arts kommen, bemühen sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Mirror Arts haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet Mirror Arts keinen Ersatz. Mirror Arts ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. Mirror Arts ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen. Mirror Arts haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Mirror Arts haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt der Mirror Arts keine Haftung. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann Mirror Arts hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen. Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an Mirror Arts zurück zusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt. Die Rücksendung muss an die unter Ziff. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Anschrift erfolgen. Diese lautet: Mirror Arts Photography Spiegel & Böhringer OG Dammstrasse 11, 6850 Dornbirn, Österreich Mirror Arts wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei Mirror Arts geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch Mirror Arts beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von Mirror Arts bestätigt worden sind. Mirror ArtshaftetfürFristüberschreitungnurbeiVorsatzundgroberFahrlässigkeit.

 

7.       Nutzungs­‐ und Urheberrechte

Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei Mirror Arts. Audio-, Bild- und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei Mirror Arts. Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch Mirror Arts an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von Mirror Arts zu machen. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Mirror Arts über. Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren der Mirror Arts bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch Mirror Arts. Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung,Ausschnitts Änderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt.

 

8.       Datenschutz

Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an Mirror Arts bekanntgegeben werden, ist Mirror Arts berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemaßnahmen seitens der Mirror Arts zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu. Mirror Arts verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

9.       Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam. Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Dornbirn. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen Feldkirch.

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